Geschäftsordnung

Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen der Turngesellschaft 1899 Gonsenheim e.V. (TGS)

Für die Durchführung der Mitgliederversammlung sind nachstehende Bestimmungen der Geschäftsordnung bindend. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

§1 Die Mitgliederversammlung der TGS wird vom 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter geleitet. Nach dem Ausscheiden des 1. Vorsitzenden übernimmt bis zur Neuwahl der 2. Vorsitzende oder im Verhinderungsfalle, ein von der Mitgliederversammlung zu bestimmender Wahlleiter, die Führung der Versammlung.

§2 Der Vorsitzende eröffnet die Mitgliederversammlung, stellt die ordnungsgemäße Einberufung fest, die Beschlussfähigkeit und die Zustimmung zur Tagesordnung.

§3 Der Vorsitzende ernennt einen Protokollführer, der die Anwesenheitsliste und das Protokoll zu führen hat. Außerdem ernennt der Vorsitzende zwei Stimmzähler. Die Rednerliste wird vom 1. Vorsitzenden als Versammlungsleiter geführt.

§4 Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt in getrennten Wahlgängen.

§5 Antragsteller und Berichterstatter erhalten außerhalb der Rednerliste als Erste und Letzte das Wort. Zu einer tatsächlichen Berichtigung, zu einer Bemerkung zur Geschäftsordnung und zur Beantwortung einer zur Sache gehörenden Frage muss sofort (außer der Reihe) das Wort erteilt werden. Spricht ein Redner nicht zur Sache, so hat der Vorsitzende ihn aufzufordern, bei der Sache zu bleiben. Schweift er dennoch ab, so kann ihm das Wort entzogen werden.

Verletzt ein Redner die parlamentarischen Gepflogenheiten, dann hat der Vorsitzende dies zu rügen und bei Weigerung des Redners seine Worte zurückzunehmen, einen Ordnungsruf zu erteilen. Sollte gegen die Geschäftsordnung in grober Weise verstoßen werden, kann der Vorsitzende von seinem Hausrecht Gebrauch machen.