FAQ

Ist ein Probetraining möglich?

Ja, im durchgängigen Übungsbetrieb kann jede Übungsstunde 2 x kostenfrei getestet werden. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Interessenten werden gebeten, sich direkt vor Stundenbeginn beim Übungsleiter zu melden.

Bei Kursen ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Anfrage und Bestätigung durch die Kursleitung möglich.

 

Ich möchte TGS-Mitglied werden, wie melde ich mich an?

Eine Beitrittserklärung zum ausdrucken finden Sie hier. Sie können sich aber auch vom jeweiligen Übungsleiter ein Anmeldeformular geben lassen. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie an den oder die Übungsleiter/in zurück geben.

Muss ich die Jahresgebühr auch dann zahlen, wenn ich mitten im Jahr Mitglied werde?

Das Geschäftsjahr der TGS entspricht dem Kalenderjahr. Wer nach dem 15. Januar eines Jahres Mitglied wird, zahlt nur den entsprechenden Anteil der Jahresgebühr, also für 11 Monate bei Eintritt zum 1. Februar, 10 Monate bei Eintritt zum 1. März u.s.w.

Gibt es eine Familienmitgliedschaft?

Die ersten drei Mitglieder einer Familie zahlen den vollen Beitrag, wobei das Alter des Mitgliedes keine Rolle spielt. Das vierte und jedes weitere Familienmitglied bleiben beitragsfrei.

Zu welchem Termin kann ich aus der Turngesellschaft austreten?

Ein Austritt ist immer nur zum Jahresende möglich. Die schriftliche Kündigung muss dem Vorstand der Turngesellschaft bis zum 30. November des selben Jahres vorliegen.

Mein Kind ist seit zwei Jahren Mitglied und geht zum Turnen. Nun möchte es auch bei den Ballspielen mitmachen. Muss ich es dafür extra anmelden?

Mitglieder einer Abteilung der Turngesellschaft sind berechtigt, an den Übungsstunden der anderen Abteilungen ohne zusätzliche Anmeldung oder Gebühr teilzunehmen.

Ich interessiere mich für einen Kurs, den die Turngesellschaft anbietet. Ich bin kein Mitglied, darf ich trotzdem teilnehmen?

Alle kostenpflichtigen Kurse, die Sie hier unter der ‚Rubrik Kurse finden, sind offen für Jedermann, also auch für Nichtmitglieder. Die Kosten mancher Kurse werden auf Antrag des Teilnehmers von den Krankenkassen teilweise oder ganz übernommen.